Die Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach 9 KSchG

Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass 9 Abs.2 KSchG auch gegen Art.14 GG verstösst, soweit diese Vorschrift bewirkt, dass durch die rückwirkende Vertragsauflösung Lohnansprüche nachträglich entfallen, die unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs nach Ablauf der Kündigungsfrist der sozialwi...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1985; Nr 36; S 1890-1893)
VerfasserIn: Belling, Detlev W
Ort / Verlag / Datum:06.09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
342.7 Grundrechte
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsschutz Dokument Nr. A-473701 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage