Ungerechtfertigter vorzeitiger Austritt auf Auslandbaustelle nach Auseinandersetzung unter Arbeitskollegen : LG Wien 44 Cg 154/84 v.28.3.1985

Dem Arbeitgeber soll aber die Möglichkeit gewahrt bleiben, vorerst selbst für Ordnung in seinem Betrieb zu sorgen. Nur wenn er dazu nicht willens oder in der Lage ist, muss er mit dem Austritt des Arbeitnehmers rechnen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:06.09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.3-057.62 Auslandsaufenthalt: Personal
331.116 Arbeitsverhältnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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