Anzeige von Verfehlungen von Arbeitskollegen / Verfälschungen am Tachographen : VGH 82/01/0008 v.30.1.1985
Wenn es auch zutrifft, dass dem Arbeitsrecht eine allgemeine Verpflichtung des Arbeitnehmers fremd ist, für Verfehlungen eines anderen einzustehen oder sie anzuzeigen, so lässt sich nichts gewinnen, wenn eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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