Anzeige von Verfehlungen von Arbeitskollegen / Verfälschungen am Tachographen : VGH 82/01/0008 v.30.1.1985
Wenn es auch zutrifft, dass dem Arbeitsrecht eine allgemeine Verpflichtung des Arbeitnehmers fremd ist, für Verfehlungen eines anderen einzustehen oder sie anzuzeigen, so lässt sich nichts gewinnen, wenn eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-472417 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |