Anzeige von Verfehlungen von Arbeitskollegen / Verfälschungen am Tachographen : VGH 82/01/0008 v.30.1.1985

Wenn es auch zutrifft, dass dem Arbeitsrecht eine allgemeine Verpflichtung des Arbeitnehmers fremd ist, für Verfehlungen eines anderen einzustehen oder sie anzuzeigen, so lässt sich nichts gewinnen, wenn eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:06.09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-472417 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage