Beitragsgrundlage nach GSVG und Sanierungsgewinn : VGH 84/08/0035 v.20.6.1985

Nach der Bestimmung des 36 EStG ist der Sanierungsgewinn bei der Ermittlung der Einkünfte noch nicht in Rechnung zu stellen. Er ist erst vor der Anwendung des Einkommensteuertarifes zu berücksichtigen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:03.09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
368.4 Sozialversicherung: Selbständig Erwerbstätige
336.2 Einkommensteuer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge Dokument Nr. A-472047 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage