Versicherungszeiten nach dem ASVG nicht gleich Dienstzeiten nach dem Angestelltengesetz : VGH 84/11/0136 v.17.4.1985

Der Ausdruck 'Dienstverhältnis' in der arbeitsvertragsrechtlichen Norm des 23 Abs.1 AngG stellt nicht auf den für das ASVG massgeblichen Begriff des Dienstverhältnisses im Sinne des 4 Abs.2 ASVG ab.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:09.08.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
351.83(094.5) ASVG
331.116 Arbeitsverhältnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83 Entgeltsicherung Dokument Nr. A-470731 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage