Post darf bei Streik Beamte einsetzen : Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts / Richter sehen dadurch das Gleichgewicht der Arbeitskampfparteien nicht wesentlich beeinträchtigt / Auch keine Verletzung der Neutralitätspflicht des Staates / Gewerkschaft erwägt Verfassungsklage
Die Deutsche Bundespost darf dann, wenn Angestellte oder Arbeiter streiken, Beamte auf deren Arbeitsplätzen einsetzen, um Betriebsstörungen zu verhindern beziehungsweise auf ein Minimum zu reduzieren.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Süddeutsche Zeitung (1985)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 11.09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Streikrecht
35.081.71 Beamtenrecht 656.8 Postwesen 35.08 Dienst, öffentlicher 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 351.83 Streikrecht | Dokument Nr. A-470725 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |