Mietzinsbeihilfe nach Erhöhung des Hauptmietzinses : BMfF 06 3501/3-IV/6/85 v.3.9.1985
Die Personen, die einen gemäss 18, 19 MRG erhöhten Hauptmietzins zu entrichten haben, kommen für eine Mietzinsbeihilfe auch dann in Betracht, wenn sie erst nach der Entscheidung über die Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses Hauptmieter werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.778.54 Wohnungsbeihilfe
336.2 Einkommensteuer 351.778.541 Mietzins |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.778.54 Wohnungsbeihilfe | Dokument Nr. A-470665 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |