Mietzinsbeihilfe nach Erhöhung des Hauptmietzinses : BMfF 06 3501/3-IV/6/85 v.3.9.1985

Die Personen, die einen gemäss 18, 19 MRG erhöhten Hauptmietzins zu entrichten haben, kommen für eine Mietzinsbeihilfe auch dann in Betracht, wenn sie erst nach der Entscheidung über die Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses Hauptmieter werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:10.09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.778.54 Wohnungsbeihilfe
336.2 Einkommensteuer
351.778.541 Mietzins
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.778.54 Wohnungsbeihilfe Dokument Nr. A-470665 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage