Kündigung wegen langer Krankenstände - betrieblich bedingt : VGH 85/01/0066 v.8.5.1985

Hat sich ein Arbeitnehmer auf Grund von Krankenständen im letzten Arbeitsjahr nur 19 Arbeitstage im Dienst befunden, ist er dauernd arbeitsunfähig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:10.09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
368-013 Arbeitsunfähigkeit
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-470664 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage