Die Verfassungsmässigkeit der Neuregelung des Nebentätigkeitsrechts der Beamten in Nordrhein-Westfalen

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die in Nordrhein-Westfalen vorgesehene Einschränkbarkeit der Nebentätigkeit von Beamten zum Schutze arbeitsmarktpolitischer Belange weder mit 42 Abs.2 BRRG noch mit den Grundrechten der Beamten in Einklang zu bringen ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsches Verwaltungsblatt (1985; Nr 16; S 879-884)
VerfasserIn: Ehlers, Dirk
Ort / Verlag / Datum:15.08.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.083.92 Beamte: Nebenerwerb
342.7 Grundgesetz, Bonner
Region:BRD
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