Bittere Schlappe für den DGB : Arbeitsrichter bestätigten den Sonderstatus für Beamte

Dieser besondere Status verbietet es dem Beamten, aus Sympathie mit streikenden 'Kollegen' die Arbeitsleistung zu verweigern. Ja, er ist sogar verpflichtet, solche Tätigkeiten anstandslos zu erfüllen, die sonst von den 'Kollegen' erledigt werden. 'Beamte als Streikbrecher si...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Rheinischer Merkur (1985; Nr 38)
VerfasserIn: Westphalen, Friedrich von
Ort / Verlag / Datum:14.09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
331.881 Gewerkschaften
35.081.71 Beamtenrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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