Bittere Schlappe für den DGB : Arbeitsrichter bestätigten den Sonderstatus für Beamte
Dieser besondere Status verbietet es dem Beamten, aus Sympathie mit streikenden 'Kollegen' die Arbeitsleistung zu verweigern. Ja, er ist sogar verpflichtet, solche Tätigkeiten anstandslos zu erfüllen, die sonst von den 'Kollegen' erledigt werden. 'Beamte als Streikbrecher si...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Rheinischer Merkur (1985; Nr 38)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 14.09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Streikrecht
331.881 Gewerkschaften 35.081.71 Beamtenrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.83 Streikrecht | Dokument Nr. A-470016 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |