Das Grundrecht auf Bildung in Österreich

Eine allgemeine Unterrichtsfreiheit an staatlichen Schulen ist aus Art.17 StGG nicht ableitbar. Die besondere Freiheit geniesst im Bereich des staatlichen Schulwesens nur, wem die Pflege der Wissenschaft zur Aufgabe gemacht ist. Grundsätzlich darf der Staat die Bildungsinhalte genau festlegen. Nur a...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Grundrechte (1985; Nr 15; S 437-445)
VerfasserIn: Spielbüchler, Karl
Ort / Verlag / Datum:12.08.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.7 Grundrechte
378.6 Hochschulen
371.214 Lehrpläne
37.05 Schulen
342.72/.73 Freiheit
37.014 Bildungspolitik
Region:Österreich
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