Betriebsbedingte Kündigung und Sozialvergleich : VwGH 84/01/0024 v.4.7.1984 - ArbVG: 105 Abs 3 Z 2 lit b
Der Sozialvergleich nach 105 Abs 3 ArbVG setzt voraus, dass der Betriebsrat gegen die Kündigung ausdrücklich Widerspruch erhoben hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1985; Nr 34/35)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 21.08.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Arbeitsverfassung
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!