Betriebsbedingte Kündigung und Sozialvergleich : VwGH 84/01/0024 v.4.7.1984 - ArbVG: 105 Abs 3 Z 2 lit b

Der Sozialvergleich nach 105 Abs 3 ArbVG setzt voraus, dass der Betriebsrat gegen die Kündigung ausdrücklich Widerspruch erhoben hat.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1985; Nr 34/35)
Ort / Verlag / Datum:21.08.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.15 Arbeitsverfassung Dokument Nr. A-469787 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage