Invalidenkündigung grundsätzlich nur nach rechtskräftigem Zustimmungsbescheid rechtswirksam : OGH 4 Ob 103/83 v.23.10.1984 - InvEG: 8 Abs 2, AVG: 64

Eine Berufung gegen einen Zustimmungsbescheid hat auf das Kündigungsrecht aufschiebende Wirkung iSd 64 Abs 1 AVG.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1985; Nr 34/35)
Ort / Verlag / Datum:21.08.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.6 Invalidenanstellung
351.95 Verwaltungsverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Berufung gegen einen Zustimmungsbescheid hat auf das Kündigungsrecht aufschiebende Wirkung iSd 64 Abs 1 AVG.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog