Invalidenkündigung grundsätzlich nur nach rechtskräftigem Zustimmungsbescheid rechtswirksam : OGH 4 Ob 103/83 v.23.10.1984 - InvEG: 8 Abs 2, AVG: 64
Eine Berufung gegen einen Zustimmungsbescheid hat auf das Kündigungsrecht aufschiebende Wirkung iSd 64 Abs 1 AVG.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1985; Nr 34/35)
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Ort / Verlag / Datum: | 21.08.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
331.6 Invalidenanstellung 351.95 Verwaltungsverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine Berufung gegen einen Zustimmungsbescheid hat auf das Kündigungsrecht aufschiebende Wirkung iSd 64 Abs 1 AVG. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |