Invalidenkündigung grundsätzlich nur nach rechtskräftigem Zustimmungsbescheid rechtswirksam : OGH 4 Ob 103/83 v.23.10.1984 - InvEG: 8 Abs 2, AVG: 64

Eine Berufung gegen einen Zustimmungsbescheid hat auf das Kündigungsrecht aufschiebende Wirkung iSd 64 Abs 1 AVG.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1985; Nr 34/35)
Ort / Verlag / Datum:21.08.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.6 Invalidenanstellung
351.95 Verwaltungsverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsschutz Dokument Nr. A-469448 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage