Telefongesprächsregistrieranlage: Feststellungsbegehren unzulässig : VwGH 83/01/0334 v.10.10.1984 - ArbVG: 96 Abs 1 Z 3, 152 Abs 1, 157 Abs 1 Z 5

Bei beabsichtigter Einrichtung einer Kontrollmassnahme iSd 96 Abs 1 Z 3 ArbVG bzw. bei bereits erfolgter Einrichtung derselben ist ein Leistungsbegehren, das geeignete Mittel zur Durchsetzung der betriebsverfassungsrechtlichen Rechte der Arbeitnehmer.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1985; Nr 34/35)
Ort / Verlag / Datum:21.08.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
351.95 Verwaltungsverfahren
331.15 Personalinformationssystem
347.9 Prozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.15 Arbeitsverfassung Dokument Nr. A-468970 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage