Rechtsnatur des Garagen-Kurzparkvertrags
Ungeachtet dessen, dass ein Garagen-Kurzparkvertrag ein reiner Mietvertrag ist, greift bei 'öffentlichen' Hoch-und Tiefgaragen die Haftung gem den 970 ff ABGB ein.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 8)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 08.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 625.748.28 Garagen
347.56 Haftpflicht, berufliche 347.4 Vertragsrecht 347.453 Mietvertrag |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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