Rechtsnatur des Garagen-Kurzparkvertrags

Ungeachtet dessen, dass ein Garagen-Kurzparkvertrag ein reiner Mietvertrag ist, greift bei 'öffentlichen' Hoch-und Tiefgaragen die Haftung gem den 970 ff ABGB ein.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 8)
VerfasserIn: Sprung, Rainer
König, Bernhard
Ort / Verlag / Datum:08.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:625.748.28 Garagen
347.56 Haftpflicht, berufliche
347.4 Vertragsrecht
347.453 Mietvertrag
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 625.748.28 Garagen Dokument Nr. A-468357 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage