Vor Novellierung des Kartellgesetzes : Beschränkte Geltungsdauer und auch qualitative Kriterien

Wie der Arbeiterkammerexperte, Dkfm. Hans Wehsely, der APA erklärte, werden künftig Kartelle nur noch auf Zeit - ins Auge gefasst wird eine Fünfjahresfrist - und nicht auf Dauer angemeldet werden können.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung (1985)
Ort / Verlag / Datum:11.09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Wehsely, Hans
Klassifikation:347.733 Kartellrecht
301.188 Macht, wirtschaftliche
331.88 Sozialpartner
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wie der Arbeiterkammerexperte, Dkfm. Hans Wehsely, der APA erklärte, werden künftig Kartelle nur noch auf Zeit - ins Auge gefasst wird eine Fünfjahresfrist - und nicht auf Dauer angemeldet werden können.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog