Vor Novellierung des Kartellgesetzes : Beschränkte Geltungsdauer und auch qualitative Kriterien

Wie der Arbeiterkammerexperte, Dkfm. Hans Wehsely, der APA erklärte, werden künftig Kartelle nur noch auf Zeit - ins Auge gefasst wird eine Fünfjahresfrist - und nicht auf Dauer angemeldet werden können.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung (1985)
Ort / Verlag / Datum:11.09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Wehsely, Hans
Klassifikation:347.733 Kartellrecht
301.188 Macht, wirtschaftliche
331.88 Sozialpartner
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 347.733 Kartellrecht Dokument Nr. A-468161 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage