Verlassen der Arbeit : LG Feldkirch Cga 38/84 29.1.1985

Unter unbefugtem Unterlassen oder Verlassen der Arbeit ist jede mit der Verpflichtung des Dienstnehmers, die gebotene Arbeitszeit einzuhalten, unvereinbare, absichtliche Unterbrechung oder ein länger dauerndes Aufgeben der Arbeit zu verstehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:07.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-466532 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage