Gesundheitsschädigung, Austrittsgrund : ArbG Linz 1 Cr.239/84 v.6.2.1985
Würde sich bei Fortsetzung der Tätigkeit eines Arbeitnehmers dessen Gesundheitszustand so verschlimmern, dass eine Operation unvermeidbar wäre, so ist dies jedenfalls als Schaden für die Gesundheit iS des 82a lit a GewO anzusehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 4)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 07.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.77 Gesundheitsschutz
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Würde sich bei Fortsetzung der Tätigkeit eines Arbeitnehmers dessen Gesundheitszustand so verschlimmern, dass eine Operation unvermeidbar wäre, so ist dies jedenfalls als Schaden für die Gesundheit iS des 82a lit a GewO anzusehen. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |