Gesundheitsschädigung, Austrittsgrund : ArbG Linz 1 Cr.239/84 v.6.2.1985
Würde sich bei Fortsetzung der Tätigkeit eines Arbeitnehmers dessen Gesundheitszustand so verschlimmern, dass eine Operation unvermeidbar wäre, so ist dies jedenfalls als Schaden für die Gesundheit iS des 82a lit a GewO anzusehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 4)
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Ort / Verlag / Datum: | 07.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.77 Gesundheitsschutz
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Bestandshinweis
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Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 4)
Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 4)