Gesundheitsschädigung, Austrittsgrund : ArbG Linz 1 Cr.239/84 v.6.2.1985

Würde sich bei Fortsetzung der Tätigkeit eines Arbeitnehmers dessen Gesundheitszustand so verschlimmern, dass eine Operation unvermeidbar wäre, so ist dies jedenfalls als Schaden für die Gesundheit iS des 82a lit a GewO anzusehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:07.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.77 Gesundheitsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Bestandshinweis

Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 4)