Arbeitgeberpflichten nach Arbeitszeitgesetz : VwGH 82/11/0380 v.12.12.1984 - AZG: 28

Zieht der Arbeitgeber in Erfüllung seiner Verpflichtung, die Einhaltung der Arbeitszeiten sicherzustellen, andere Personen heran, so ist er zu angemessener Kontrolle verpflichtet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 8)
Ort / Verlag / Datum:08.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.022 Arbeitsdisziplin
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-466287 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage