Vorliegen und Beginn des Annahmeverzugs des Arbeitgebers nach ordentlicher Kündigung : Bundesarbeitsgericht v.21.3.1985

Kein Annahmeverzug des Arbeitgebers während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - Beginn des Annahmeverzugs erst mit Mitteilung der Gesundung und Aufforderung an Arbeitgeber, ihm Arbeit zuzuweisen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1985; Nr 33; S 1744-1746)
Ort / Verlag / Datum:16.08.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Kein Annahmeverzug des Arbeitgebers während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - Beginn des Annahmeverzugs erst mit Mitteilung der Gesundung und Aufforderung an Arbeitgeber, ihm Arbeit zuzuweisen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog