Vorliegen und Beginn des Annahmeverzugs des Arbeitgebers nach ordentlicher Kündigung : Bundesarbeitsgericht v.21.3.1985

Kein Annahmeverzug des Arbeitgebers während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - Beginn des Annahmeverzugs erst mit Mitteilung der Gesundung und Aufforderung an Arbeitgeber, ihm Arbeit zuzuweisen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1985; Nr 33; S 1744-1746)
Ort / Verlag / Datum:16.08.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-466049 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage