Vorliegen und Beginn des Annahmeverzugs des Arbeitgebers nach ordentlicher Kündigung : Bundesarbeitsgericht v.21.3.1985
Kein Annahmeverzug des Arbeitgebers während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - Beginn des Annahmeverzugs erst mit Mitteilung der Gesundung und Aufforderung an Arbeitgeber, ihm Arbeit zuzuweisen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1985; Nr 33; S 1744-1746)
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Ort / Verlag / Datum: | 16.08.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.116 Arbeitsverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-466049 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |