Der 'ordentliche Wohnsitz' wird nun neu definiert

Im wesentlichen geht es darum, bei Zweitwohnungsbesitzern festzulegen, welcher iher beiden Wohnorte tatsächlich der ordentliche ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1985)
Ort / Verlag / Datum:28.08.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:312 Volkszählung
351.755.6 Meldewesen
Region:Österreich
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