Abgrenzung der Arbeitsbereitschaft vom Bereitschaftsdienst : Hessischer Verwaltungsgerichtshof v.22.4.1985
Eine Bereitschaftszeit, die dadurch gekennzeichnet ist, dass Schaltbeauftragte eines Stromversorgungsunternehmens sich unmittelbar im Anschluss an ihre achtstündige tägliche Arbeitszeit im Bereich ihrer Wohnung aufhalten müssen, damit sie auf telefonischen Abruf sofortige Anweisungen für etwaige Stö...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1985; Nr 21)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.07.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit | Dokument Nr. A-465598 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |