Abgrenzung der Arbeitsbereitschaft vom Bereitschaftsdienst : Hessischer Verwaltungsgerichtshof v.22.4.1985

Eine Bereitschaftszeit, die dadurch gekennzeichnet ist, dass Schaltbeauftragte eines Stromversorgungsunternehmens sich unmittelbar im Anschluss an ihre achtstündige tägliche Arbeitszeit im Bereich ihrer Wohnung aufhalten müssen, damit sie auf telefonischen Abruf sofortige Anweisungen für etwaige Stö...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 21)
Ort / Verlag / Datum:30.07.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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