Zur Verfassungsgemässheit des 13 Abs.2 MuSchG

Die Einschränkung des Mutterschaftsgeldes für nicht krankenversicherte Frauen gemäss 13 Abs.2 MuSchG verstösst - noch - nicht gegen das Verfassungsgebot aus Art.6 Abs.4 GG oder den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art.3 Abs.1 GG.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Sozialgerichtsbarkeit (1985; Nr 7; S 272-277)
VerfasserIn: Hambüchen, Ulrich
Ort / Verlag / Datum:07.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.83 Mutterschutz Dokument Nr. A-465268 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage