Prüfpflicht des Händlers - Keine Produzentenhaftung für blosse Vermögensschäden : OGH 2 Ob 583/84 v.27.11.1984 - ABGB: 881, 1053, 1293 ff, 1304
Bringt der Zwischenhändler zum Ausdruck, sich nicht nur um die kaufmännischen Angelegenheiten des Vertriebes sondern auch um die technischen Belange zu kümmern, trifft ihn die Verpflichtung, das Produkt auf seine Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 7)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 07.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.51 Produkthaftpflicht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!