Prüfpflicht des Händlers - Keine Produzentenhaftung für blosse Vermögensschäden : OGH 2 Ob 583/84 v.27.11.1984 - ABGB: 881, 1053, 1293 ff, 1304

Bringt der Zwischenhändler zum Ausdruck, sich nicht nur um die kaufmännischen Angelegenheiten des Vertriebes sondern auch um die technischen Belange zu kümmern, trifft ihn die Verpflichtung, das Produkt auf seine Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 7)
Ort / Verlag / Datum:07.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Produkthaftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein