Die Kündigung während des Urlaubs

Keine Vereitelung des Urlaubszwecks und damit die Wirksamkeit der Kündigung mit ordnungsgemässem Zugang wurde vom OGH hingegen angenommen im Falle einer längeren (sechswöchigen) Kündigungsfrist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 7)
VerfasserIn: Dungl, F
Ort / Verlag / Datum:07.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.817(094.5) Urlaubsrecht
362.162 Erholungsurlaub
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-464729 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage