Kein schlüssiger Austritt durch Annahme einer Beschäftigung nach rechtsunwirksamer Entlassung : LG Wien 44 Cg 60/84 v.21.2.1985
Selbst wenn der Arbeitnehmer dem neuen Arbeitgeber gegenüber erklärt hätte, er wolle nicht mehr zum früheren Arbeitgeber zurückkehren, so käme einer solchen Erklärung nicht der Wert eines schlüssigen Austrittes zu.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 05.07.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
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Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-463060 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |