Kein Recht des Arbeitnehmers auf Kündigungsanfechtung durch Betriebsrat : VfGH B 517/84 v.23.2.1985

Dass der Betriebsrat bei Ausübung seiner Befugnisse die Interessen des Gekündigten anderen Interessen hintanstellen kann, ist verfassungsrechtlich unbedenklich.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:05.07.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Arbeitsverfassung
331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-463058 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage