Schulungsfreistellung auch für Ersatzmitglieder des Betriebsrates?

Diese Ablehnung durch die herrschende Meinung beruht auf der Annahme der Verweigerung betriebsverfassungsrechtlicher Rechte für Ersatzmitglieder, vermag jedoch nicht zu überzeugen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 20; S 1336-1340)
VerfasserIn: Wenning-Morgenthaler, M
Ort / Verlag / Datum:20.07.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817.4 Bildungsurlaub
331.152 Betriebsrat
331.15 Betriebsverfassung
Region:BRD
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