Einarbeiten und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Beim Einarbeiten im Zusammenhang mit Feiertagen (4 Abs.3 AZG) kann es sich ergeben, dass ein Arbeitnehmer (a) vor Erreichen des (unbezahlt) bereits eingearbeiteten Freizeittages oder (b) vor dem Einarbeiten eines ihm im voraus gewährten und bezahlten Freizeittages aus dem Arbeitsverhältnis ausscheid...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 7)
VerfasserIn: Schrank, F
Ort / Verlag / Datum:07.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.13 Kündigung: Arbeit
394.26 Feiertage
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-462225 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage