Einarbeiten und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beim Einarbeiten im Zusammenhang mit Feiertagen (4 Abs.3 AZG) kann es sich ergeben, dass ein Arbeitnehmer (a) vor Erreichen des (unbezahlt) bereits eingearbeiteten Freizeittages oder (b) vor dem Einarbeiten eines ihm im voraus gewährten und bezahlten Freizeittages aus dem Arbeitsverhältnis ausscheid...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 7)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 07.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.13 Kündigung: Arbeit 394.26 Feiertage |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit | Dokument Nr. A-462225 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |