Irrige Anführung eines falschen Kündigungstermines im Bescheid des Invalidenausschusses : OGH 4 Ob 32/85 v.19.3.1985

Für die Annahme, der Ausschuss habe eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche festgesetzt, reicht die blosse Anführung des Datums in der Begründung nicht aus.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:30.07.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.6 Invalidenanstellung
3-056.2 Behinderte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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