Irrige Anführung eines falschen Kündigungstermines im Bescheid des Invalidenausschusses : OGH 4 Ob 32/85 v.19.3.1985

Für die Annahme, der Ausschuss habe eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche festgesetzt, reicht die blosse Anführung des Datums in der Begründung nicht aus.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:30.07.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.6 Invalidenanstellung
3-056.2 Behinderte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.6 Invalidenanstellung Dokument Nr. A-461983 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage