Aufwendungen für ein Mietwohnhaus : Weiter Werbungskostenbegriff - Vorweggenommene Aufwendungen - Abgrenzung Einnahmen - Vermögen

Demnach sind Aufwendungen, die nicht der Einnahmenerzielung dienen, keine Werbungskosten. Bei einem Dienstverhältnis und einem Mietobjekt ist aber der Kreis der als Werbungskosten absetzbaren Aufwendungen sehr weit gezogen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Zoll- und Steuernachrichten (1985; Nr 13; S 217-220)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.07.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
336.2.026 Steuerbegünstigungen
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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