Aufwendungen für ein Mietwohnhaus : Weiter Werbungskostenbegriff - Vorweggenommene Aufwendungen - Abgrenzung Einnahmen - Vermögen
Demnach sind Aufwendungen, die nicht der Einnahmenerzielung dienen, keine Werbungskosten. Bei einem Dienstverhältnis und einem Mietobjekt ist aber der Kreis der als Werbungskosten absetzbaren Aufwendungen sehr weit gezogen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Zoll- und Steuernachrichten (1985; Nr 13; S 217-220)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.07.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Einkommensteuer
336.2.026 Steuerbegünstigungen |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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