Aufwendungen für ein Mietwohnhaus : Weiter Werbungskostenbegriff - Vorweggenommene Aufwendungen - Abgrenzung Einnahmen - Vermögen
Demnach sind Aufwendungen, die nicht der Einnahmenerzielung dienen, keine Werbungskosten. Bei einem Dienstverhältnis und einem Mietobjekt ist aber der Kreis der als Werbungskosten absetzbaren Aufwendungen sehr weit gezogen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Zoll- und Steuernachrichten (1985; Nr 13; S 217-220)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.07.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Einkommensteuer
336.2.026 Steuerbegünstigungen |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.2 Einkommensteuer | Dokument Nr. A-461838 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |