Mietfreies Wohnen und Unterhalt

Mietfreies Wohnen ist sowohl auf seiten des Unterhaltsberechtigten wie auf seiten des Unterhaltsverpflichteten als Einkommen anzurechnen / Annuitäten und Grundstücksunkosten sind bis zur Höhe der unterhaltsrechtlich angemessenen Miete auf das fiktive Einkommen aus mietfreiem Wohnen zu verrechnet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (1985; Nr 7; S 657-661)
VerfasserIn: Grabe, Hans-Ulrich
Ort / Verlag / Datum:07.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.615 Unterhaltspflicht
331.235 Sachbezüge
347.453 Mietvertrag
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Mietfreies Wohnen ist sowohl auf seiten des Unterhaltsberechtigten wie auf seiten des Unterhaltsverpflichteten als Einkommen anzurechnen / Annuitäten und Grundstücksunkosten sind bis zur Höhe der unterhaltsrechtlich angemessenen Miete auf das fiktive Einkommen aus mietfreiem Wohnen zu verrechnet.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog