Mietfreies Wohnen und Unterhalt
Mietfreies Wohnen ist sowohl auf seiten des Unterhaltsberechtigten wie auf seiten des Unterhaltsverpflichteten als Einkommen anzurechnen / Annuitäten und Grundstücksunkosten sind bis zur Höhe der unterhaltsrechtlich angemessenen Miete auf das fiktive Einkommen aus mietfreiem Wohnen zu verrechnet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (1985; Nr 7; S 657-661)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 07.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.615 Unterhaltspflicht
331.235 Sachbezüge 347.453 Mietvertrag |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 347.615 Unterhaltspflicht | Dokument Nr. A-461831 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |