Mietfreies Wohnen und Unterhalt

Mietfreies Wohnen ist sowohl auf seiten des Unterhaltsberechtigten wie auf seiten des Unterhaltsverpflichteten als Einkommen anzurechnen / Annuitäten und Grundstücksunkosten sind bis zur Höhe der unterhaltsrechtlich angemessenen Miete auf das fiktive Einkommen aus mietfreiem Wohnen zu verrechnet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (1985; Nr 7; S 657-661)
VerfasserIn: Grabe, Hans-Ulrich
Ort / Verlag / Datum:07.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.615 Unterhaltspflicht
331.235 Sachbezüge
347.453 Mietvertrag
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.615 Unterhaltspflicht Dokument Nr. A-461831 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage