Was der Chef einseitig anordnen darf : Augenmass

Bei der Ausübung des Direktionsrechts unterlaufen den Vorgesetzten immer wieder grobe und überflüssige Fehler.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:CAPITAL (1985; Nr 7)
VerfasserIn: Mertens, Klaus
Tschöpe, Ulrich
Ort / Verlag / Datum:07.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331 Arbeitgeber
658 Betriebswirtschaft
331.116 Arbeitsverträge
331.15 Mitbestimmung
Region:BRD
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