Versorgungszusage für die Ehefrau eines Arbeitnehmers auch nach Scheidung gültig? - Grundsatzentscheidung : BFH v.6.2.1985

Wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, dass der Ehefrau des Arbeitnehmers für den Fall seines Todes eine Versorgung zusteht, so entfällt diese Verpflichtung des Arbeitgebers nicht ohne weiteres schon dann, wenn die Ehe geschieden wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1985; Nr 30)
Ort / Verlag / Datum:26.07.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
347.627 Ehescheidung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche Dokument Nr. A-461305 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage