Versorgungszusage für die Ehefrau eines Arbeitnehmers auch nach Scheidung gültig? - Grundsatzentscheidung : BFH v.6.2.1985
Wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, dass der Ehefrau des Arbeitnehmers für den Fall seines Todes eine Versorgung zusteht, so entfällt diese Verpflichtung des Arbeitgebers nicht ohne weiteres schon dann, wenn die Ehe geschieden wird.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1985; Nr 30)
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Ort / Verlag / Datum: | 26.07.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
347.627 Ehescheidung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche | Dokument Nr. A-461305 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |