Lohnpfändung: Entgelt für freie Erfindung des Arbeitnehmers nicht als Arbeitseinkommen : Bundesgerichtshof v.29.11.1984

Die Vergütung, die ein Arbeitnehmer für die Überlassung des Rechts zur Benutzung seiner freien Erfindung von seinem Arbeitgeber erhält, ist kein Arbeitseinkommen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1985; Nr 30)
Ort / Verlag / Datum:26.07.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.212 Lohnpfändung
608.1 Erfindungen
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.212 Lohnpfändung Dokument Nr. A-461304 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage