Kündigung wegen häufiger bzw. langdauernder Krankenstände : EA Graz Re 15/84 v.19.12.1984 / ArbVG: 105 Abs.3 Z.2 lit a
Bei vorübergehender Abwesenheit durch Krankheit obliegt es im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dem Arbeitgeber, die Verhinderung durch einen Vertreter zu überbrücken.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 6)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.817 Krankenstand 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-461010 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |