Beratungspflicht bei Leasing konkretisiert
Wer einem anderen etwas verkauft, hat grundsätzlich keine Beratungspflicht. Anders ist das allerdings, wenn der Käufer sich ausdrücklich auf die Beratung des Verkäufers verlässt und der Verkäufer dann berät.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Computerwoche (1985; Nr 28)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 12.07.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.91 Leasing
347.4 Vertragsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 658.91 Leasing | Dokument Nr. A-460625 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |