Beratungspflicht bei Leasing konkretisiert

Wer einem anderen etwas verkauft, hat grundsätzlich keine Beratungspflicht. Anders ist das allerdings, wenn der Käufer sich ausdrücklich auf die Beratung des Verkäufers verlässt und der Verkäufer dann berät.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Computerwoche (1985; Nr 28)
VerfasserIn: Zahrnt, Christoph
Ort / Verlag / Datum:12.07.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.91 Leasing
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 658.91 Leasing Dokument Nr. A-460625 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage