Aktuelle Probleme bei Massenkündigungen und -entlassungen

Der Gesetzgeber gewährt dem Arbeitgeber in 1 Abs.2 S.1 KSchG das Recht, sich von Arbeitnehmern durch ordentliche Kündigungen zu trennen, soweit diese sich durch dringende betriebliche Erfordernisse als unumgänglich und notwendig erweisen. Diese beabsichtigte Begünstigung der Betriebe in gewissen Not...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 18)
VerfasserIn: Vogt, Aloys
Ort / Verlag / Datum:30.06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsschutz
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-460569 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage